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Neue Berufszulassungsregelung für Wohnimmobilienverwalter

Die Regulatorik nimmt kein Ende. Im Herbst hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter beschlossen. Für Immobilienverwalter gelten Spielregeln, die wir schon von der Versicherungsvermittlung nach § 34d oder von § 34f oder § 34i kennen. Tätig darf nur noch sein wer Qualifikation, Zuverlässigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann. Nicht betroffen sind nicht gewerbsmäßige Verwalter. Das sind Personen die ohne Gewinnerzielungsabsicht Eigentümergemeinschaften oder eigene Wohnungen verwalten.

Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.8.2018. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein.

Noch stehen nicht alle Ausführungsbestimmungen. Wir können daher momentan nur auf den Gesetzestext verweisen, der im Anschluss verlinkt ist.
Wir sind allerdings schon mit unserem Rahmenvertragspartner im Gespräch und können voraussichtlich den benötigten Versicherungsschutz für unsere Mitglieder ohne Mehrbeitrag zur Verfügung stellen.