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Erhöhung der Pflichtversicherungssummen für Versicherungsvermittler

Zum 15.1.2018 wurden die Pflichtversicherungssummen für Versicherungsvermittler nach § 34 d Abs. 1GewO, Versicherungsberatern und Finanzanlagenvermittlern (§ 34 f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberatern turnusgemäß vom Gesetzgeber erhöht. Die neue Pflichtversicherungssumme beträgt 1.276.000,- pro Schadensfall und 1.919.000,- pro Jahr. Unser ISV-Rahmenvertrag sieht ohnehin schon eine Deckungssumme von 1.500.000,- vor, so dass keine Anpassung erforderlich ist. Künftige Versicherungsbescheinigungen bestätigen die neuen Mindestsummen, alte schon eingereichte Versicherungsbescheinigungen behalten Ihre Gültigkeit, so dass Sie als Mitglied und Teilnehmer(in) am ERGO-Rahmenvertrag nichts unternehmen müssen.