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ISV-Rahmenvertrag Datenschutzbeauftragter

Betriebe, bei denen mehr als 19 Personen Zugang zu Daten haben, sind gesetzlich verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen oder zu beauftragen. Die Benennung eines eigenen Angestellten erzeugt innerbetrieblichen Aufwand und führt zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Für unsere ISV-Mitgliedsunternehmen haben wir deshalb einen exclusiven Rahmenvertrag mit der Projekt29 GMB&CoKG abgeschlossen, über den Sie die Dienstleitung des Datenschutzbeauftragen zu Sonderkonditionen beauftragen können.

Die Leistungen:
Angebot für Verbandsmitglieder: TÜV-Datenschutzauditor, ISO 27001 / ISO 20000 / ISO 22301 Lead Auditor, Datenschutzbeauftragter FH/GDD/TÜV/ISO 17024 zert. Christian Volkmer – als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Der Preis
Unsere Mitglieder können die Dienstleistung zum Pauschalpreis von 1.130,50 (incl MWSt) jährlich abrufen. Der Abruf ist nur per Anmeldelink auf dieser Seite möglich. Der Vertrag wird erstmals für 2 Jahre abgeschlossen und verlängert sich dann von Jahr zu Jahr.

  • Übernahme der Aufgaben aus der DSGVO (Haftung, Vorabprüfung, Unterweisungen, etc.)
  • Erfüllen aller Rechenschaftspflicht aus der DSGVO
  • Erstellen von Einwilligungen nach der DSGVO
  • Vertretung bei Datenschutzbelangen intern und extern
  • Vertretung der Datenschutzbelange der Auftraggeberin.
  • Vertretung bei Kontrollen durch die Datenschutzaufsichtsbehörde.
  • Unterweisung von Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu den Zwecken und Erfordernissen des Datenschutzes gemäß DSGVO durch Unterlagen, Webcasts oder Schulungen.
  • Führung des Verfahrensverzeichnisses sowie die Weitergabe des öffentlichen Verfahrensverzeichnis auf Antrag gemäß BDSG und DSGVO.
  • Durchführung der Vorabkontrolle automatisierter Verarbeitungen gemäß BDSG sofern notwendig.
  • Prüfung der Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten (Erhebung, Speicherung, Übermittlung, Sperrung, Löschung).
  • Prüfung der Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen.
  • Kontakte zu Behörden und Verbänden zur Klärung datenschutzrechtlicher Problemstellungen mit Einverständnis des Auftraggebers oder in anonymisierter Form.
  • Informationsvermittlung an die Auftraggeberin z. B. über Gesetzesnovellen, EU-Richtlinien, Persönlichkeitsrecht und Rechtsprechung zu datenschutzrechtlich relevanten Themen.
  • Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer auch zu Fragen der allgemeinen Datensicherheit in Anspruch nehmen. Das betrifft insbesondere die Gestaltung der innerbetrieblichen Organisation im Sinne § 9 BDSG um den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden, z. B. bei Zugriffskontrolle (Organisation des EDV-Zugriffs), Eingabekontrolle (Protokollierung der Nutzer-Aktivitäten), Verfügbarkeitskontrolle (Schutz gegen Zerstörung und Verlust)
  • Erstaufnahme Datenschutzkonzept, Erstellung und Pflege der Verfahrensverzeichnisse
  • Datenschutz-Dokumentation inkl. Abbildung technischorganisatorischer Maßnahmen
  • Beratung in Informationssicherheit, IT-Compliance, Business Continuity und IT-Governance
  • Kostenlose Nutzung des Datenschutz-Management-Programms „Privacysoft“

Zugleich unterstüzt Sie die ISV mit regelmäßigen Webinaren bei den Sie Ihre Mitarbeiter zum Datenschutz und zum Geldwäschegesetz unterwiesen werden. Die Webinare werden auf unserer Seminarseite angeboten.