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Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mítarbeitern notwendig

Am 27. Juni 2019 beschloss der Bundestag eine Änderung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Bundesrat hat das Gesetz am 20.09.2019 bestätigt. Statt bisher ab zehn Mitarbeitern ist ein eigener Datenschutzbeauftragter nun erst ab 20 Mitarbeitern notwendig. Dadurch bleibt es Betriebsinhabern mit bis zu 20 Mitarbeitern selbst überlassen, ob sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen oder die DSGVO selbst umsetzten wollen. Die komplette Umsetzung ist nach wie vor Pflicht.

Die Regelung bezieht sich in unseren Vermittlerbetrieben auf alle Personen, die Zugang zu personenbezogener Daten haben.