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Wer kontroliert die Weiterbildung

Vermehrt berichten Kollegen und Kolleginnen von Aufforderungen des Versicherers Ihre Weiterbildung nachzuweisen. Oft wird dabei nur Bezug auf die in den System des Versicherers gespeicherte Weiterbildung im eigenen Haus Bezug genommen. Zur Klarstellung erhalten Sie hier einen Überblick, wer für die Überprüfung der Weiterbildung zuständig ist.

Unabhängig vom Vermittlertyp und auch für Mitarbeiter in den Agenturen gilt: Ausschlaggebend ist nicht was beim Versicherer gespeichert ist. Jede qualifizierte Weiterbildungsmaßnahme zählt. Am besten ist es immer noch die Weiterbildung zentral über ein Gutberaten-Konto buchen zu lassen. Deshalb bietet die ISV Ihnen auch die Möglichkeit ein Gutberaten-Konto für Ihre Mitarbeiter(innen) zu eröffnen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Seminare>Gutberaten.

Gebunden Vermittler nach § 34 d Abs 7

Sie besitzen keine eigene Berufserlaubnis, sondern werden vom Versicherer bei der Bafin als gebundene Vermittler gemeldet. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht und die Pflicht nicht nur die Zuverlässigkeit, sondern auch die Weiterbildung regelmäßig zu prüfen. Natürlich geht es auch hier nicht nur um Weiterbildung im eigenen Haus. Alle Weiterbildungsmaßnahmen von akkreditierten Weiterbildungsträgern, wie z.B. die ISV, werden addiert. Am einfachsten ist der Nachweis über das Gutberaten-Konto.

Vermittler mit eigener Erlaubnis nach § 34 Abs 1

Bei Vermittler mit eigener Erlaubnis wird die Zuverlässigkeit über die Zulassungsbehörde durchgeführt. Die IHK ist zuständig für die Prüfung der Weiterbildung. Diese Abfragen haben auch schon begonnen. Eine relativ große Anzahl an Vermittler wurde bereits im Rahmen einer Stichprobenprüfung angeschrieben und zur Bestätigung der Weiterbildung aufgefordert. Der Versicherer hat bei Vermittler mit eigener Erlaubnis weder die Pflicht noch das Recht Weiterbildungsnachweise zu fordern. Ob Sie im Sinne der guten Zusammenarbeit einen Gutberaten-Kontoauszug weiterleiten wollen bleibt Ihnen überlassen. Übrigens, alle die Ihr Gutberaten-Konto beim Versicherer eröffnet haben, sind meist auch einen Trusted-Partner-Vertrag eingegangen. Im diesen Fällen kann der Versicherer den Punktestand ohnehin einsehen.

Nachweis für Agenturangestellte

Bitte vernachlässigen Sie die Weiterbildung für Ihre Mitarbeiter(innen) nicht, die Kunden bedienen. Die Anforderungen an die Weiterbildung sind genau so streng. Manche Versicherer fahren bei gebunden Vermittlern schon eine sehr harte Linie und schalten alle Datenzugänge für Angestellte ab, die die Weiterbildung nicht nachweisen können.

Und hier finden Sie noch die Quellen zu den Information aus dem Rundschreiben des Bundesministerium für Finanzen (Drucksache 487/18) und dem Bafin-Rundschreiben 11/2018.