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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Seit über 25 Jahren bietet die ISV mit Ihrem Vertragspartner der ERGO eine Vermögensschaden (VH)-Deckung an, die sich nicht nur durch günstige Beiträge und umfassende Bedingungen auszeichnet. Die Teilnehmer erfahren bei einem Schaden persönliche Unterstützung durch die ISV. Die Vorteile auf einem Blick:

  • besonders günstige Beiträge im Vergleich zu Einzelverträgen
  • beitragsfreier Einschluss der für unseren Berufsstand relevanten Bausteine von § 34 d §34 i §34 f(1), Hausverwaltung und vieles mehr
  • Einschluss von Vermögensschäden nach dem AGG-Gesetz
  • kein Ausschluss für Schäden, die unter eine Freistellungserklärung fallen
  • keine Beschränkung auf das Ausschließlichkeitsgeschäft
  • unbegrenzte Nachhaftung
  • Unterstützung im Schadensfall durch den Verein

Wissenswertes zum Vertrag

Wer kann teilnehmen

Am Rahmenvertrag können alle Versicherungsvermittler nach § 34 d Abs1  oder Abs 7 teilnehmen. Maklern steht unser Rahmenvertrag leider nicht offen. 

Voraussetzung für die Teilnahme am Rahmenvertrag ist immer die Vereinsmitgliedschaft im ISV e.V. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25,- € jährlich.

Beiträge und Deckungssummen

Deckungssumme Versicherungsvermittlung 2.000.000,-
Deckungssumme § 34i  500.000,-
Deckungssumme Wohnimmobilienverwalter 500.000,-Deckungssumme § 34f Abs1 (bei Bedarf)  1.500.000,-
Deckungssumme für sonstige Tätigkeiten 300.000,-

Beitrag inkl. Versicherungssteuer 386,75 €

Zuschlag für weitere Inhaber
oder selbständige Kundenbetreuer der Agentur 25%
Zuschlag ab 4. Mitarbeiter je 10%
(die ersten drei Beschäftigten sind beitragsfrei mitversichert)

Bitte beantragen Sie die Mitgliedschaft über den Dialog "Anmelden".  Um Änderungen zu bestehenden Mitgliedschaften oder Versicherungen einzugeben, loggen Sie sich bitte in den Mitgliederbereich ein.

Deckungssumme Beitrag inkl. Versicherungssteuer
2.000.000 Euro 386,75 Euro
Zuschlag für weitere Inhaber 25%
Zuschlag ab dem 4. Mitarbeiter 10%


Der Jahresbeitrag zur VH-Deckung und der Mitgliedsbeitrag werden im Januar abgebucht. Wenn Sie dem Verein unterjährig beitreten wird der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe, der HV-Beitrag zeitanteilig bis 31.12. fällig.

Rückwärtsversicherung
Bei erstmaligem Abschluss der VH-Deckung über diesen Rahmenvertrag kann im Einzelfall ein Rückwärtsversicherung beantragt werden. Die Konditionen dazu können über zitzelsberger_at_isv-treffpunkt.de abgefragt werden.

 

Anmelden

Wenn Sie Ihre Agentur als alleiniger Inhaber führen, dann verwenden Sie bitte das Formular “Antrag Einzelagentur”. Mit diesem Antrag können Sie auch selbständige Untervermittler Ihrer Agentur mit versichern.

Vermittlungsgesellschaften und Sozietäten wie OHG, KG, GmbH, GmbH & COKG verwenden bitte den “Antrag für Sozietäten”. Bitte bestätigen Sie dabei unbedingt, dass keiner der Gesellschafter für eine zweite Vermittlungsgesellschaft tätig ist.

Neben dem Beitrag zur VH-Deckung wird für jeden Inhaber / Teilhaber oder selbständigen Untervermittler ein Mitgliedsbeitrag von 25,- € fällig.

Anforderung Versicherungsbescheinigung nach § 34 f GewO
Wenn Sie zusätzlich Versicherungsschutz für die Erlaubnis nach § 34f GewO benötigen, fordern Sie diesen bitte mit dem Dialog “Anforderung § 34f“ an. Auch für die Anforderung von Bestätigungen zum § 34 f der Gewerbeordnung steht für OHG´s und Personengesellschaften ein separater Antrag zur Verfügung.

Die Bescheinigung zu § 34f brauchen Allianz-Vertreter nur, wenn sie 2013 eine ruhende Erlaubnis beantragt haben und hierfür Versicherungsschutz nachweisen müssen. Lesen Sie zum Thema § 34f auch unseren Artikel unter Aktuelles.

Wenige Tage nach der Anmeldung erhalten können Sie sich mit Ihrer Mailadresse in den internen Bereich unserer Homepage einloggen. Sie können dann Bescheinigungen zu § 34d und 34 §i selbst downloaden. Personehandelsgesellschaften fordern die Bescheinigungen bei Bedarf an. 

 

Wo gibt´s Vergleichbares

Das ISV-Deckungskonzept im Marktumfeld

Wir können und wollen an dieser Stelle keinen umfassenden Marktvergleich bieten. Nachdem Sie uns aber immer wieder nach anderen Anbietern fragen, gehen wir kurz auf die wesentlichen Unterschiede zu den Angeboten ein, die uns am häufigsten begegnen.

  • Angebot der Allianz für eigene Vermittler – Keines der verglichenen Angebot bietet wie die ISV die hohe Deckungssumme von 2.000.000,- im Bereich der Versicherungsvermittlung. Der Allianzvertreter muss sich im Schadensfall entscheiden auf die Freistellung zu verzichten, wenn er den VH-Vertrag nutzen will. Im nachstehenden Bedingungsvergleich gehen wir auf diesen Punkt näher ein. Der Beitragsvergleich hängt vom Umfang des Versicherungsschutzes ab. Im ISV-Vertrag sind alle möglichen VH Risiken pauschal enthalten, das Konzept der Allianz arbeitet mit Einzelbausteinen.
  • Deckungskonzept des BVK – Dieser Versicherungsschutz ist im Marktvergleich recht ordentlich, erreicht aber den Deckungsumfang des ISV-Konzeptes nicht. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist gut, allerdings steht das Angebot nur BVK Mitgliedern offen.
  • Deckungskonzept HRV über VVA – Auch dieses Deckungskonzept bietet viele Zusatzdeckungen und liegt über dem Marktdurchschnitt. Weder im Preis noch in den Leistungen ist es aber mit dem ISV-Konzept vergleichbar.

Als Anhang finden Sie ausführlichere Gegenüberstellungen der genannten Konzepte. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir weder Vollständigkeit, noch Tagesaktuallität zusichern können. Die Vergleiche sollen Ihnen als Anhaltspunkt dienen für Sie wichtige Deckungsbausteine zu prüfen.

Schadensabwicklung

Was tun bei einem Vermögensschaden ?

  • Wann hafte ich tatsächlich?
  • Muss ich oder der Versicherer für einen Beratungsfehler aufkommen?
  • Wie verhalte ich mich dem Kunden und dem Versicherer gegenüber?

Wir stellen als Verein nicht nur den Rahmenvertrag zur Verfügung, wir unterstützen Sie auch aktiv bei der Schadenabwicklung, auch dann wenn Ihr Kunde Sie noch nicht verklagt hat. Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat bei der Frage wie Sie mit ihrem betroffenen Kunden umgehen. Wir verhandelt für Sie mit der ERGO und bei Bedarf auch mit den jeweils zuständigen Stellen Ihres Vertragspartner.
Wenden Sie sich also bei Fragen oder bei Schäden erst mal vertrauensvoll an schaden_at_isv-treffpunkt.de oder rufen Sie direkt das zuständige Vorstandsmitglied an.