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Rahmenvertrag ISV - ÖRAG

Als ISV-Mitglied haben Sie nun auch die Möglichkeit den günstigen und leistungsstarken Rahmenvertrag zu nutzen, den die ÖRAG für Mitgliedsvereine im AVV (Arbeitskreis der Vertretervereinigungen) und für Mitglieder des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V (BVK) anbietet. Die ISV ist selbst kein Mitglied im AVV. Daher sind die Konditionen zwar gut, werden aber für Mitglieder im BVK oder angeschlossenen Hausvereinen noch ein Stück günstiger angeboten. Wir möchten mit dieser Rahmenvereinbarung all unseren Mitgliedern den Abschluss ermöglichen, die keinen anderweitigen Zugang zum Rahmenvertrag haben.

Bei diesen Rechtsstreiten hilft Ihnen der Handelsvertreter-Rechtsschutz:

  • Ausgleichsanspruch im Falle des Ausscheidens – Altersversorgung aus dem Agenturverhältnis
  • Provisionsstreitigkeiten mit dem Versicherer oder Untervermittlern
  • Bestandsübertragung, Buchauszug, Zuschüsse
  • Wettbewerbsrecht im Zusammenhang mit einer Kündigung des Agenturvertrages

Die Produkt-Highlights

  • 1 Jahr Nachhaftung – bei Ausscheiden wegen Alter oder BU verlängert auf 2 Jahre (auch für Erben)
  • Weiterführungsoption weitere 3 Jahre – somit bis 5 Jahr Deckung für Stornohaftung (bei Ruhestand, BU oder für Erben)
  • Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit

Wenn Sie am Rahmenvertrag teilnehmen wollen, dann schicken Sie Ihren Antrag zusammen mit einer Mitgliedsbescheinigung direkt an die ÖRAG. Die Kontaktdaten finden Sie am Antrag.

Über den Rahmenvertrag wird nicht nur der Handelsvertreter-Rechtsschutz angeboten. Informieren Sie sich als “Insider” selbst über Tarife und Leistungspakete.