Weiterbildung für Immoblienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Viele Tätigkeiten aus dem alten § 34c der Gewerbeordnung unterliegen inzwischen einer Weiterbildungsverpflichtung. Wer die Erlaubnis als “Immobilienmakler” oder “Wohnimmobilienverwalter” besitzt muss seit 1.8.2018 im Zeitraum von 3 Jahren pro Erlaubnis 20 Stunden fachspezifische Weiterbildung nachweisen. Dabei werden die Weiterbildungen weder wechselseitig angerechnet noch zählen Weiterbildungen aus dem Bereich der Versicherungsvermittlung dazu. Der erste 3-Jahres-Zeitraum läuft am 31.12.2020 ab. Weiterführende Informationen finden Sie unter Wissenswertes
Rahmenvertrag mit „GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG“
Für die regelmäßige Weiterbildung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV für Immobilienmakler/-innen bietet unser Rahmenvertragspartner die perfekte WBThek. Die geforderten 20 Weiterbildungsstunden innerhalb von drei Jahren können Sie jederzeit anhand von über 100 Web Based Tranings aus allen für Sie wichtigen Themengebieten erreichen. Natürlich erhalten Sie anschließend eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde.
ISV-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 25 % und zusätzliche Vergünstigungen wenn Weiterbildung für die Makler- und Verwaltertätigkeit benötigt und gebucht wird. Weitere Informationen und den Anmeldelink finden Sie im internen Bereich unserer Homepage.