Zurück

IDD - Weiterbildungsverpflichtung auch für Angestellte in den Agenturen

Das Weiterbildung für alle im Versicherungsvertrieb tätigen nach IDD verpflichtend wird hat sich schon herumgesprochen. Betroffen ist auch das Personal in unseren Agenturen, das Kunden mit Versicherungsprodukten bedient. Momentan erreichen uns viele Anfragen wie die Weiterbildung für unser Personal organisiert werden kann.
Das Umsetzungsgesetz wurde am 29.7.2018 von Bundestag verabschiedet, muss im Herbst aber noch durch den Bundesrat.

Wer muss wieviel Weiterbildung nachweisen

Jede(r) vertrieblich Tätige muss künftig 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr nachweisen. Zu den vertrieblichen Tätigkeiten zählen auch die Vorbereitung von Angeboten oder die Mitwirkung im Schadensfall, so dass im Prinzip jeder, der mit Kunden zu tun hat, zur Weiterbildung verpflichtet ist. Jährlich müssen 15 Stunden absolviert werden und das gilt nach aktuellem Stand auch schon für 2018. Es gibt auch keinen „Rabatt“ für Teilzeitkräfte und Weiterbildungszeiten können weder im Folgejahr nachgeholt werden, noch können Überstunden ins nächste Jahr übernommen werden. Es gibt auch keinen „Rabatt“, wenn die Beschäftigung keine 12 Monate dauerte. Einzig wenn die Tätigkeit wegen Elternzeit im gesamten Kalenderjahr ruhte muss keine Weiterbildung nachgewiesen werden.

Wer prüft die Weiterbildung

Vermittler mit eigener Erlaubnis werden von der IHK aufgefordert den Nachweis zu erbringen. Eine unaufgeforderte Meldung ist nicht notwendig. Ein Verstoß gegen die Weiterbildungsverpflichtung kann nach § 144 GewO mit einem Bußgeld belegt werden

Gebundene Vermittler unterliegen der Prüfung durch das Haftungsdach, also ihrem Versicherer. Die Nichterfüllung der Verpflichtung kann im Extremfall zur Aufhebung des Agenturvertrages führen.

Wie kann die Weiterbildung nachgewiesen werden

Optimal ist natürlich die Abwicklung über Gutberaten. Dabei kann jede(r) ein eigenes Weiterbildungskonto eröffnen und hat somit einen zentralen Nachweis für alle Weiterbildungsmaßnahmen. Leider scheren Versicherer wie die Allianz von der Branchenlösung aus und weigern sich Weiterbildungen von Angestellten unserer Agenturen an Gutberaten zu melden. In so einem Fall gilt es die Weiterbildungsnachweise der Mitarbeiter zu sammeln. Legen Sie sich also eine Übersichtsliste der absolvierten Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter an und archivieren Sie die Nachweise.

Welche Formen der Weiterbildung sind möglich

Neben den klassischen Präsenzseminaren und den schon bekannten Webinaren sind auch ein „Selbststudium“ und die betriebsinterne Weiterbildungsmaßnahme zulässig.

Beim Selbststudium können Online-Angebote eines Weiterbildungsträgers genutzt werden die nur mit einer Lernzielkontrolle anerkannt sind.

Betriebsinterne Maßnahmen scheinen auf den ersten Blick interessant, sind aber mit hohen Hürden versehen. Wie bei einem Bildungsträger sind viele Voraussetzungen zu erfüllen. Nur größere Betriebe werden in der Lage sein den  Organisationsaufwand zu erfüllen:

Planung

 

  • Die Weiterbildungsmaßnahme ist mit zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung konzipiert.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme ist in nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben.
  • Der Weiterbildungsmaßnahme liegt eine Ablaufplanung zugrunde, auf die sich die Durchführung stützt.

 

Systematische Organisation

 

  • Teilnehmer erhalten im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme eine Information bzw. eine Einladung in Textform.
  • Die Information bzw. die Einladung enthält eine Beschreibung der Weiter-bildungsmaßnahme, aus der die Teilnehmer die erwerbbaren Kompetenzen sowie den Umfang der Weiterbildungsmaßnahme in Zeitstunden entnehmen können.
  • Die Anwesenheit jedes Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem Blended Learning und dem e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen.

 

Anforderungen an die Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme

  • Diejenigen, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführen, verfügen über die erforderliche Fachkompetenz auf dem Gebiet, das Gegenstand der Weiterbildungsmaßnahme ist.
  • Systematische Prozesse stellen die Einhaltung dieser Anforderungen sicher.

Wie kommen Angestellte zu einem Konto bei Gutberaten

Für Angestellte unserer Mitglieder eröffnet die ISV Weiterbildungskonten kostenlos. Die Unterlagen zur Kontoeröffnung finden Sie unter der Rubrik Seminar>Gutberaten

Wie unterstützt Sie die ISV in Sachen Weiterbildung

  • Wir haben unser Webinar-Angebot deutlich erweitert und bieten gezielt Fachvorträge an, die auch für den Innendienst geeignet sind.
  • Angestellte unserer Mitglieder können unsere Webinare ebenfalls kostenfrei besuchen.
  • Wir bieten zusätzliche Termine auch am Vormittag an.
  • Bei Webinaren zum Thema Datenschutz und Geldwäschegesetz könne Sie die notwendigen betrieblichen Unterweisungen auslagern und dokumentieren und erhalten nebenbei Weiterbildungszeiten.

Was wird mit der Brancheninitiative Gutberaten

Hier hat sich nicht viel geändert. Es wurden nur Bildungseinheiten in Minuten umgerechnet. Weiterhin werden Weiterbildungszeiten zusätzlich über einen 5 Jahreszeitraum gesammelt und Zertifikate erstellt. Es bleibt hier bei 30 Stunden im Jahr, die nicht gleichmäßig über die Periode verteilt sein müssen.  Gutberaten bleibt freiwillig, IDD Weiterbildung ist verpflichtend, Weiterbildung zählt für beides. Daher behält das Weiterbildungskonto seinen Nutzen. Schade nur, dass nicht alle Versicherer die Weiterbildung auch konsequent bei gutberaten buchen.